AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antonia Denneler, Johannes Hagmann, Felix Steidle und Sophie Rothweiler GbR, nachfolgend Büro Schorle genannt mit Sitz in:
72800 Eningen unter Achalm,
Mühleweg 5.

A. Allgemeines

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser GbR gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller mit der Webagentur Büro Schorle geschlossenen Verträge.
2. Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://buero-schorle.de/agb jederzeit abrufbar.
3. Für alle Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Büro Schorle nur dann anerkannt, wenn Büro Schorle diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
4. Büro Schorle ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Büro Schorle berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Bedingung zu kündigen.

II. Zustandekommen des Vertrags

1. Ein Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden und der daraufhin folgenden Auftragsbestätigung durch Büro Schorle schriftlich oder per E-Mail zustande.
2. Erfolgen Auftragsbestätigungen ausnahmsweise mündlich oder telefonisch, so liegen auch diesen die AGB zugrunde.
3. Auf Wunsch des Kunden erstellt Büro Schorle einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags übernommen. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (idR. > 10 %), wird Büro Schorle den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Für die bis dahin erbrachte Leistung kann Büro Schorle einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Werden in einem Kostenvoranschlag nicht genannte Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht, so sind diese nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag zu vergüten.

III. Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde unterstützt Büro Schorle bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in Form der rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format.
2. Ist vereinbart, dass der Kunde Inhalte wie z.B. Bilder, Logo, Texte, Slogans, Informationen oder (Zugangs) -Daten zuliefert, so hat die Zulieferung zeitnah zu erfolgen.
3. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Büro Schorle unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Kunde versichert, dass er über alle die beauftragten Leistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt und stellt Büro Schorle von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei. Büro Schorle führt keine rechtliche Prüfung der Verwendbarkeit der Materialien durch.

IV. Nutzungsrechte

Die von Büro Schorle bereitgestellten Unterlagen dürfen ohne dessen Zustimmung vom Kunden weder vervielfältigt, geändert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

V. Leistungen

1. Die Einzelheiten der von Büro Schorle zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
2. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist Büro Schorle nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
3. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Büro Schorle schriftlich mit. Sofern die Änderungen nicht zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich sind, hat der Kunde diese zusätzlich zu vergüten. Büro Schorle wird dem Kunden in diesem Fall einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß Ziff. II.3 vorlegen.

VI. Preise

1. Grundlage für die Berechnung der Preise sind ausschließlich die im Angebot genannten Preise.
2. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sind Rechnungen von Büro Schorle 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und innerhalb dieser Frist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde bei Nichtzahlung automatisch in Verzug.
3. Reisekosten und Spesen, die Büro Schorle im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Kunden gesondert zu erstatten. Die Kilometervergütung beträgt dabei 0.60 EUR/km.
4. Ist eine Werkleistung vereinbart, so erfolgt die Rechnungsstellung nach der Abnahme des vereinbarten Teil- oder Gesamtwerks. Ist eine dauerhafte oder wiederkehrende Dienstleistung vereinbart, so stellt die Agentur Büro Schorle eine monatliche Rechnung.
5. Büro Schorle behält sich bei nachträglicher Rechnungsänderung des Kunden vor, diesem die daraus entstandenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
6. Anfahrtszeiten zum Einsatzort gelten als Arbeitszeit und werden vom Kunden als solche vergütet. Dies gilt ebenfalls für jene Ausgaben für Fahrscheine durch Anfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auf welche eine Mehrkostenpauschale von 30% des Netto- Neuwerts erhoben wird.
7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart trägt Büro Schorle keinerlei Kosten für etwaige Vervielfältigungen sowie für, das Projekt betreffend erforderliche Musikrechte (z.B. GEMA- und Aufführungsgebühren).

VII. Kündigung/ Rücktritt

1. Beide Parteien dürfen den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen (vgl. §648a BGB). Bei einem Dienstleistungs-/Wartungsvertrag gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
2. Büro Schorle behält sich ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor, falls das vom Kunden bereitgestellte Material offensichtlich rechtswidrig, technisch nicht verwendbar oder die Umsetzung für die Agentur ruinös wäre. Dies gilt auch bei etwaiger fehlender Mitwirkungspflicht des Kunden.
3.1. Bei Rücktritt des Kunden hat Büro Schorle Anspruch auf Erstattung aller Fremdkosten, nunmehr der notwendigen Kosten und Auslagen, die bei vertragsgemäßer Leistungserbringung bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstanden sind. Büro Schorle behält sich in diesem Fall vor, die vereinbarte Vergütung auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie der Möglichkeiten anderweitiger Verwendung pauschal wie folgt zu verlangen:
a. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Projektzeitraums: 25% der vereinbarten Gesamtvergütung.
b. Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn des Projektzeitraums: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung.
c. Bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Beginn des Projektzeitraums: 100% der vereinbarten Gesamtvergütung.
3.2. Soweit im Übrigen durch einen Umstand, den Büro Schorle nicht zu vertreten hat, ein vereinbarter Termin zur Erstellung der Werke nicht eingehalten werden kann, behält sich Büro Schorle vor, den damit verbundenen tatsächlichen Mehraufwand vom Kunden ersetzt zu verlangen.

VIII. Datenschutz

1. Büro Schorle ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, solange dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.
2. Die Daten werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.

IX. Haftung

1. Büro Schorle haftet nach den gesetzlichen Vorschriften; Im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Verletzung körperlicher Unversehrtheit/ Verletzung des Lebens. I.Ü. ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Haftung gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i.S.v. §278 BGB. Unberührt bleiben Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie mittelbare Verzugs- und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen).
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. Büro Schorle übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.
3. Büro Schorle haftet nicht für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, nur für Verletzungen von Wettbewerbsrecht u.Ä., die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, wenn diese durch spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von Büro Schorle eingebrachten Ideen beruhen.
4. Von Büro Schorle erstellte Webseiten sind nach aktuellen Standards erstellt und in gängigen Browsern auf verschiedenen Endgeräten getestet. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte und Browser kann Büro Schorle nicht gewährleisten, dass die erstellte Website auf allen Endgeräten und allen Browsern gleich dargestellt wird und gleich funktioniert.

X. Gewährleistung

1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Büro Schorle ist zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen, mangelfreien Sache verpflichtet. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
2. Als Mängel gelten nur technische oder formatspezifische Abweichungen von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit oder von der werkspezifischen, gewöhnlichen Verwendungseignung, soweit die Werkleistung keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und der Kunde nach Art des Werkes erwarten kann.
3. Inhaltliche, konzeptionelle oder gestalterische Beanstandungen des Kunden sind vor der Abnahme unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheit des Webdesigners mitzuteilen.

B. Zusätzliche Mietbedingungen

I. Mietsachen und Mietbedingungen

1. Durch den Mietvertrag erwirbt der Mieter keine Eigentumsrechte an der Mietsache.
2. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Büro Schorle erfolgt, hat der Mieter frühzeitig vor Beginn die erforderliche Genehmigung Büro Schorle vorzuweisen.
3. Abnahme der Mietsache
Nach Bestätigung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, die gemietete Sache zu der vereinbarten Zeit abzunehmen. Kündigt er den Vertrag vor Beginn der Mietzeit, so ist er verpflichtet
a. 25% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn
b. 50% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn
c. 100% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn
an Büro Schorle zu entrichten.
4. Instandhaltung
a. Vermietete Geräte sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Während der gesamten Mietdauer ist der Mieter für die regelmäßige Instandhaltung der Mietsache auf eigene Kosten verantwortlich.
b. Etwaige Hinweise von Büro Schorle in Bezug auf die Mietsache (z.B. Transport/Aufbau/Bedienung) sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache ist zudem nur durch eingewiesene Personen zu bedienen.
c. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insb. vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und diesbezüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.
d. Reparaturen darf der Mieter nicht selbst durchführen und auch nicht durch Beauftragung Dritter durchführen lassen.

II. Mängel

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Abnahme auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel Büro Schorle unverzüglich, jedoch spätestens mit Ablauf des auf den Tag der Abnahme folgenden Tages bis 23:59 Uhr anzuzeigen.
2. Der Mieter ist von der Entrichtung des Mietzinses befreit, soweit die Mietsache nicht funktionsfähig ist, es sei denn es liegt eine Teilfunktionsfähigkeit vor, durch die der angestrebte, bei Vertragsschluss beiden Parteien bekannte Zweck, weiterhin erreicht werden kann. Büro Schorle ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, diese kann auch durch Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Verzichtet der Kunde auf die Nachbesserung, stehen ihm keine Gewährleistungsrechte zu.
3. Bei fehlerhafter Bedienung der Mietsache durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Die Beweislast, dass ein Mangel nicht durch falsche Bedienung entstanden ist, trägt der Mieter.

III. Haftung

1. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Schäden, oder solchen Schäden, die durch nicht zweckbestimmten Einsatz entstehen, haftet der Mieter.
2. Der Mieter haftet zudem für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insb. Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache durch Benutzung, sowie Abhandenkommen), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Normaler Verschleiß führt nicht zu einer Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
3. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen. Bei Beschädigung gilt dies, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich erscheint.
4. Untervermietungen und sonstige Überlassungen an Dritte sind nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vermieter zu einer Vertragsstrafe in Höhe des gesamten Mietpreises.
5. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt Büro Schorle nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Büro Schorle behält sich vor die Geräte eingehend zu prüfen und etwaige Schäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen.

IV. Mietzeit

1. Der Mietzeitraum beläuft sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache (Mietbeginn) bis zu dessen Rückgabe (Mietende), jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Einlegung eines Widerspruchs der Mietvertrag nicht.
3. Nach Ablauf des Mietverhältnisses steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Sache zu. Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht heraus, so kann Büro Schorle für die Zurückbehaltungsdauer als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine solche Miete verlangen, die für eine vergleichbare Mietsache üblich ist.

V. Einsatzort

Bei Lieferung der Mietsache ist Büro Schorle nicht verpflichtet, den Einsatzort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Büro Schorle schuldet daher die Erbringung der Leistung an einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Kunde hat dabei die Eignung des Aufbauorts für von Büro Schorle aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von Büro Schorle zu vertretenden Umstände, so hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

C. Nutzungsrechte an Stockfotos

1.Büro Schorle stellt dem Fotografen entgeltlich eine Plattform zur Präsentation seines Bildmaterials zur Verfügung, erwirbt hierdurch jedoch keine Unterlizenzen zur selbständigen Vergabe von Nutzungsrechten an den Kunden.
2.Büro Schorle erwirbt vom Fotografen das Recht die Fotos im vertraglich festgelegten Maße zu vervielfältigen und im Online-Katalog darzustellen.
3.Die Rechtsvergabe erfolgt vom Fotografen selbst, daher untersucht Büro Schorle das Bildmaterial auf keine Rechtsverstöße hin und haftet nicht ggü. dem Kunden.
4.Büro Schorle macht sich die dargestellten Inhalte nicht zu eigen (Vgl. §7 TMG).
5.Bevor Büro Schorle Bildmaterial auf der Internetseite zur Verfügung stellt, hat der Fotograf Büro Schorle einen Model-/ bzw. Propertyrelease zu erbringen, um die Berechtigung der Darstellung aufzuzeigen.
6. Als Mitstörer haftet Büro Schorle dann, wenn ihr die Verletzung von Urheberrechten Dritter durch Aufnahmen ihrer Nutzer bekannt sind und sie keine zumutbaren Maßnahmen ergreift, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen.